Vereinsgewässser

Im folgenden findest du eine Karte mit einem Überblick unserer Vereinsgewässer. Wenn du weitere Informationen zu den Gewässern suchst, findest du diese auf Unserer Seite zu den Gewässern: Vorstellung der Gewässer

Allgemeine Gewässerregeln

Kreuzloch

  • Ab dem 01.01. täglich frei,
  • 3 Angeln mit je einem Haken,
  • Senken erlaubt (1x1 m)

 

Spiekerberg

  • Ab dem 01.01. Freitags Samstag, Sonntag und an Feiertagen frei
  • 2 Angeln mit je einem Haken
  • Senken erlaubt (1x1 m)

 

Fischteich

  • Ab dem 01.01. Freitags Samstag, Sonntag und an Feiertagen frei,
  • 2 Angeln mit je einem Haken
  • Senken erlaubt (1x1 m)

 

Regenrückhaltebecken

  • Hier ist nur das Senken erlaubt (1x1 m)

 

Bauernwegsteich

  • Ab dem 01.01. täglich frei,
  • 3 Angeln mit je einem Haken,
  • Senken erlaubt (1x1 m), das Angeln und Betreten des Ostufers (Büsche) ist verboten.

 

Norder, Wester, Barlter und Trennewurther Fleet

  • Ab dem 01.01. täglich frei,
  • 3 Angeln mit je einem Haken,
  • Senken ist erlaubt (1x1 m)

 

Fangbeschränkung: an allen Gewässern insgesamt 2 Fische pro Tag, ausgenommen sind Aale und Weißfische.

An allen Gewässern sind die Mindestmaße zu beachten! Anfüttern ist an allen Gewässern, außer den Fleeten, verboten! Ausnahmeregelungen nur über den Vorstand!


Mindestmaße

Fischart Mindestgröße Schonzeit
Aal 50 cm  
Barsch 15 cm  
Hecht 55 cm 01.01. - 30.04.
Zander 55 cm 01.01. - 31.05.
Karpfen 40 cm  
Schleie 35 cm  
Forelle 25 cm  
Graskarpfen geschützt ganzjährig
Stör geschützt ganzjährig
Weißfisch kein Maß  

 

Kunstköder- und Schleppangeln

  • Jegliche Art des Kunstköder- und Schleppangelns (auch mit Naturköder/Paste/etc.) ist nur in der Zeit vom 01.06. bis zum 31.12. an allen Gewässern, außer Regenrückhaltebecken, erlaubt.
  • Diese Angelform darf nur mit einer Rute ausgeübt werden. Es darf währenddessen mit keinen weiteren Ruten geangelt werden.

 

Sonstiges

  • Graskarpfen sind grundsätzlich zurückzusetzen.
  • Grundsätzlich sind keine Besatzmaßnahmen gestattet.
  • Beim Senken sind max. 15 Köderfische pro Tag für den Eigenbedarf gestattet.
  • Während der Gemeinschaftsangeln sind alle anderen Gewässer gesperrt.

 

Anmerkung

  • Die Angelplätze sind sauber zu verlassen, sowie auch von anderen zurückgelassener Müll ist zu entsorgen !